Zum 01.01.2025 wurde die Düsseldorfer Tabelle, die von allen Familiengerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt wird, aktualisiert.
Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2025:
- für Kinder der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) 482,00 EUR,
- für Kinder der 2. Altersstufe (6-11 Jahre) 554,00 EUR und
- für Kinder der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) 649,00 EUR.
Die Bedarfssätze volljähriger Kinder wurden zum 01.01.2025 ebenfalls angehoben.
Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. bis 3. Altersstufe) beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359).
Die ab 01.01.2025 gültige Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.