Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin basiert auf Vertrauen. Das Vertrauen meiner Mandanten in meine berufsrechtliche Verschwiegenheit sowie der Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) ist ein hohes Gut.

Daher beachte ich alle anwendbaren Datenschutzgesetze und bin darüber hinaus bestrebt, den Datenschutz in meiner Kanzlei stetig zu verbessern.

FormulareAm 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam und löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab. Im Zuge der Vorbereitungen auf die DSGVO habe ich ein Merkblatt zum Datenschutz gefertigt, das meinen Mandanten einen Überblick über die von mir vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aber auch über ihre Rechte als Betroffener bieten soll. Das Merkblatt finden Sie hier. Die Datenschutzerklärung für die Website ist unter https://www.kanzlei-fuer-familienrecht.net/datenschutz/ abrufbar.

Wenn Sie mit mir per Email in Kontakt treten möchten, so bitte ich zu beachten, dass der Versand von Emails ohne besondere Maßnahmen in unverschlüsselter Form erfolgt. Der Inhalt der Email ist dadurch für jeden, der Zugriff auf die Datenübertragung hat, zu lesen. Emails sind in dieser Form mit Postkarten vergleichbar. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten geht es aber oft um besonders schützenswerte Informationen. Das Interesse Dritter an diesen Daten und das damit verbundene Risiko sollte nicht unterschätzt werden.

Um die Nachrichten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, können verschiedene Verfahren zur Verschlüsselung zum Einsatz kommen. Diese haben zum Ziel, die Privatsphäre der Sender und Empfänger zu wahren und die Integrität des Inhalts der Emails sicherzustellen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der reinen Transportverschlüsselung und der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Die Transportverschlüsselung von Emails verschlüsselt die übertragenen Daten von meinem Endgerät bis zu meinem Mailserver und in den meisten Fällen auch noch zu dem Mailserver des Empfängers. Da die Daten bei diesem Verfahren nur auf der jeweiligen Verbindungsstrecke verschlüsselt sind, sind sie auf den einzelnen Servern nach wie vor in Klartext gespeichert.

Alternativ zur Transportverschlüsselung besteht die Möglichkeit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei diesem Verfahren erfolgt die Verschlüsselung der Nachricht bereits auf dem Rechner des Senders. Erst der Empfänger ist in der Lage, die Nachricht wieder in Klartext zurück zu übersetzen. Selbst Provider, die die Nachrichten im Internet übermitteln, können auf den Inhalt der E-Mails nicht zugreifen. Die E-Mail-Clients von Sender und Empfänger müssen das für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendete Verfahren allerdings unterstützten.

Ab sofort biete ich Ihnen auch die Möglichkeit an, die Kommunikation per Email auf diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels OpenPGP umzustellen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie in der Lage sind, die von mir per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versandten Emails zu entschlüsseln. Die Entschlüsselung muss von Ihnen auf jedem Ihrer Endgeräte eingerichtet werden. Zudem müssen Sie mir Ihren öffentlichen OpenPGP-Schlüssel zur Verfügung stellen. Den öffentlichen PGP-Schlüssel für die EMail-Adresse der Kanzlei inden Sie hier.