Verfahrensbeistand

Nachdem ich bereits seit April 2016 als Verfahrensbeiständin tätig bin, darf ich seit September 2021 auch die Bezeichnung „zertifizierte Verfahrensbeiständin“ führen.

Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) am 01.09.2009 den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat in Kindschaftssachen (u.a. Sorge- und Umgangsrechtsverfahren) die Aufgabe, die Interessen der minderjährigen Kinder zu vertreten und wird zu diesem Zweck von dem Familiengericht bestellt. Er kann eigene Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.

Als Verfahrensbeiständin verstehe ich mich als eine Art „Anwältin des Kindes“. Es ist meine Aufgabe, das Interesse des Kindes, für das ich bestellt bin, festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dabei berücksichtige ich nicht nur, den subjektiven Willen des Kindes, also seine persönliche Sicht, seine Ängste und Wünsche (subjektives Interesse; Kindeswille), sondern auch, was für das Kind gut ist (objektives Interesse; Kindeswohl). Daneben informiere ich das Kind über das Verfahren, also den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang in geeigneter Weise. Ebenso begleite ich das Kind bei Gerichtsterminen und bereite es auf die richterliche Anhörung vor.

Mit der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens endet auch die Verfahrensbeistandschaft.

Wenn ich in einem gerichtlichen Verfahren zum Verfahrensbeistand für Ihr Kind bestellt wurde, würde ich mich über Ihre Unterstützung freuen!

Gerne möchte ich zeitnah Kontakt zu Ihrem Kind aufnehmen und es kennenlernen. Selbstverständlich werde ich dazu mit Ihnen einen Termin absprechen. Je nach Umfang der Bestellung durch das Gericht werde ich auch mit Ihnen sprechen und ggf. mit weiteren Bezugspersonen und Institutionen (z.B. Kindergarten, Schule, Kinderarzt/Kinderärztin, Therapeut/in, Wohngruppe, Jugendamt etc.)..

Die persönlichen Gespräche und Begegnungen mit den Kindern möchte ich in einer möglichst entspannten Atmosphäre und generell ohne die Sorgeberechtigten durchführen. Da eine vertraute Umgebung für Kinder sehr hilfreich sein kann, suche ich die Kinder in der Regel in ihrem gewohnten Umfeld auf. Dies ist aber leider nicht immer möglich und/oder sinnvoll, so dass es auch sein kann, dass ich mich mit ihrem Kind etwa in meinem Büro unterhalte oder mit ihm spazieren gehe.