Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2022
Zum 01.01.2022 wird die Düsseldorfer Tabelle, die von allen Familiengerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt wird, erneut aktualisiert. Wichtigste Neuerung ist die Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle um 5 Einkommensstufen bis 200 % des Mindestunterhalts und einem unterhaltsrechtlichen Einkommen bis 11.000 EUR.
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