Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021
Zum 01.01.2021 wird die Düsseldorfer Tabelle, die von allen Familiengerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt wird, aktualisiert. Die Bedarfssätze werden angehoben, die Selbstbehalte bleiben hingegen unverändert.
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