Zum 01.01.2016 wurde die Düsseldorfer Tabelle überarbeitet. Die aktuellen Tabellensätze können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. Die Selbstbehaltssätze bleiben hingegen unverändert (mehr …)
Bevor bei dem Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen die Ehepartner zunächst ein Jahr lang voneinander getrennt leben (mehr …)